Unsere Ordensregeln
~ Die Ordensregeln sind ein unerlässlicher Bestandteil für eine klare Struktur, sowie für ein harmonisches und konstruktives Miteinander. Die Ordensregeln stellen in keiner Weise eine Einschränkung der individuellen Freiheit dar. ~
1 | Der Eintritt in den Orden ist erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres gestattet. |
2 | Die Ordensgrundsätze sind einzuhalten und zu befolgen |
3 | Das jeweils geltende Recht ist einzuhalten, darüber hinaus gilt das unterlassen von jeglicher körperlicher und psychischer Gewalt. |
4 | Jedes Ordensmitglied begegnet seinem Gegenüber auf Augenhöhe, mit Respekt, Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit und Wohlwollen. |
5 | Wir distanzieren uns von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit jeglicher Art. Im Orden ist kein Platz für nationalsozialistisches, Antisemitisches und oder anderweitig rechtsradikales Gedankengut. Auch darf niemand wegen seines Geschlechts oder seiner sexuellen Ausrichtung diskriminiert werden. |
6 | Macht & Magiemissbrauch innerhalb der Ordensgemeinschaft sind strengstens untersagt |
7 | Jedes Ordensmitglied bewahrt im Rahmen seiner Möglichkeiten das Wohl der Ordensgemeinschaft |
8 | Jedes Ordensmitglied ist per Ordensnamen anzusprechen / anzuschreiben |
9 | Der Ordensausweis ist zu jedem Ordensritual und zu jeder Ordens- oder Zirkelzusammenkunft vorzuzeigen |
10 | Bei Wunsch der Rangerhöhung ist der Hohepriester / die Hohepriesterin und der Ordensrat zu kontaktieren |
11 | Satanlästerung und schändliche Äußerungen gegenüber Satan sind strengstens untersagt |
12 | Niemand wird zu etwas gezwungen. Ein Ordensaustritt ist jederzeit möglich und erlaubt einen friedlichen und respektvollen Abschied. |
13 | Gibt es innerhalb der Ordensgemeinschaft Streit oder begeht ein Ordensmitglied eine Verfehlung, so begegnen wir der Angelegenheit ohne Hysterie, mit ernster Gelassenheit und nutzen die dafür vorgesehenen Wege der Meldung und Konfliktlösung. |
14 | Jedes Ordensmitglied trägt zu einem positiven Erscheinungsbild unseres Ordens in der Öffentlichkeit bei. Veröffentlichungen jeglicher Art, die sich auf den Orden beziehen, in dessen Namen oder mit dessen Symbol erscheinen, sind dem Hohepriester / der Hohepriesterin vorab einer möglichen Veröffentlichung zur Genehmigung vorzulegen. |
15 | Alle Ordensinterna sind zu wahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Es gilt grundsätzlich Verschwiegenheitspflicht, dies gilt auch nach einem möglichen Ordensaustritt. Wir versprechen uns Gegenseitig Diskretion und Verschwiegenheit. |
16 | Sind eine oder mehrere Ordensregeln ungültig/unzulässig, bleibt die Wirksamkeit der anderen Ordensregeln unverändert bestehen. |